Dr. Ragnar Baderschneider
Rechtsanwalt
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dr. Ragnar Baderschneider liegen im Stiftungs-, Erb- und Gesellschaftsrecht. Dr. Baderschneider berät und vertritt u.a. namhafte Stiftungen, Unternehmen, Unternehmer und deren Familien, sowie Inhaber traditionsreicher Familienvermögen. Er ist Aufsichtsrats- und Beiratsmitglied in Familienunternehmen.
Dr. Baderschneider ist seit dem Jahr 2020 Partner der Kanzlei. Er hat eine Ausbildung zum Bankkaufmann, vor seinem Eintritt in die Kanzlei war er Mitglied der Geschäftsführung einer Notarkammer. Dr. Baderschneider hat an der Universität Münster bei Prof. Dr. Ingo Saenger zum Thema „Die Stiftung als Zielstruktur im Umwandlungsgesetz“ promoviert.
Überführung des Nachlasses eines Familienunternehmers mit Werten in dreistelliger Millionenhöhe in eine Familienstiftung, laufende Beratung der Stiftung
Mitwirkung an der Überführung eines Nachlasses mit Milliardenwerten in eine gemeinnützige Stiftungsstruktur, laufende Beratung der Stiftung
Mehrjährige prozessuale Vertretung von Familienmitgliedern in einem Nachlassstreit mit umfangreichen in- und ausländischen, verschachtelt strukturierten Vermögenswerten (wie u.a. Unternehmensbeteiligungen und prominent belegenen Immobilien)
Laufende Beratung des Testamentsvollstreckers eines bedeutenden Nachlasses
Einsetzung als Testamentsvollstrecker von Unternehmern mit In- und Auslandsvermögen
Komplexe Nachfolgegestaltungen mit umfangreichen Unternehmensbeteiligungen und Immobiliarvermögen
Beratung des Gesellschafters eines großen mittelständischen Familienunternehmens in einem langjährigen Gesellschafterstreit, Herbeiführung einer Gesamtlösung
Beratung eines ausländischen Investors bei Immobilieninvestitionen in Deutschland
Beratung einer Vermögensverwaltung in einer Organstreitigkeit und anschließender Neustrukturierung der Gesellschaft
Prozessgutachten in einem internationalen Kunsthändlerfall