Berater

Emil Brodski

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Emil Brodski ist seit 1997 Rechtsanwalt. Er ist zugleich Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Prozessführung in komplexen Verfahren. Rechtsanwalt Brodski wird oft in Gesellschafterstreitigkeiten, in Organhaftungsfällen, in Beschlussmängelstreitigkeiten, in Post M&A Streitigkeiten mandatiert und dann, wenn unternehmensbezogene Geschäfte in einen Konflikt münden.

Aufgrund seiner Praxiserfahrung wird Herr Brodski regelmäßig in nicht alltäglichen Problemsituationen beauftragt, etwa wenn es um die zivilprozessuale Aufarbeitung wirtschaftskrimineller Taten geht oder ein bereits begonnener Rechtsstreit eine Entwicklung in die falsche Richtung zu nehmen droht.

In den Gebieten der Steuerberaterhaftung und Rechtsanwaltshaftung gehört Herr Brodski zu den wenigen Experten in Deutschland, die ausschließlich die Anspruchstellerseite, also die betroffenen Mandanten, bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzforderungen unterstützen. Außerdem betreut er Verfahren, in denen es um die Haftung von Wirtschaftsprüfern und von Notaren geht.

Als Spezialist wird Herr Brodski häufig von Berufskollegen, Insolvenzverwaltern und Steuerberatern aus anderen Kanzleien vertrauensvoll zur Beratung und Betreuung ihrer Mandanten hinzugezogen. Er ist regelmäßig in großen Verfahren eingebunden.

Emil Brodski ist von The Legal 500 Deutschland 2023 als empfohlener Anwalt gelistet: „Emil Brodski beweist außerordentliches Geschick beim Verfassen von Schriftsätzen und bringt komplexe Sachverhalte und deren rechtliche Einordnung prägnant auf den Punkt – ein brillanter Anwalt!“

Referenzmandate

Prozessvertretung eines Konzerns gegen eine „Big Four"-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen Schadensersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe.

Prozessvertretung eines Arbeitgeberverbandes gegen eine „Big Four"- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen Falschberatung.

Gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe gegen die ehemalige Geschäftsführerin einer GmbH & Co. KG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung, u.a. Erwirkung eines dinglichen Arrests zur Verhinderung von Vermögensverschiebungen.

Gerichtliche Anfechtung eines über einen Millionenbetrag geschlossenen Prozessvergleichs.

Außergerichtliche Beratung und Vertretung eines GmbH-Minderheitsgesellschafters im Zusammenhang mit unterbliebenen Gewinnausschüttungen in Millionenhöhe.

Gerichtliche Vertretung in einem Gesellschafterstreit, Abwehr von Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe.

Gerichtliche Verfolgung von Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe gegen GmbH-Gesellschafter wegen sittenwidrigem Wettbewerbsverstoß.

Gerichtliche Verfolgung der Abberufung einer GmbH-Liquidatorin nach § 66 Abs. 3 GmbHG wegen Interessenkollision.

Vertretung eines kommunalen Energieversorgungsunternehmens gegen eine internationale

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft wegen Beratungsfehler.

Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen unterlassener Hinweise auf alternative Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer im Rahmen eines Share Deals.

Gerichtliche Verfolgung von Schadensersatzansprüchen einer ausgeschiedenen GmbH-Gesellschafterin gegen einen Steuerberater wegen fehlerhafter Beratung im Nachgang einer komplexen M&A-Transaktion.

Gerichtliche Vertretung eines gewerblich tätigen Vermieters auf Räumung- und Herausgabe eines Pflegeheims, u.a. Erwirkung einer Einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Untervermietung.

Verfolgung von Schadensersatzansprüchen in zweistelliger Millionenhöhe wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung einer Familienstiftung im Zusammenhang mit Aktienschenkungen.

Geltendmachung von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen gegen den Komplementär einer Familien-KG.

Erwirkung von dinglichen Arresten gegen einen Rechtsanwalt wegen der Veruntreuung von Mandantengeldern.

Erfolgreich erstrittene Urteile vor dem Bundesverfassungsgericht (z. 1 BvR 602/07) und Bestätigung durchgesetzter Urteile durch den Bundesgerichtshof (z.B. II ZR 6/11).

Veröffentlichungen
Anwaltshaftung: Zu den Pflichten eines mit der Zwangsvollstreckung mandatierten Anwalts – zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 07.09.2017, Az.: IX ZR 71/16, DER BETRIEB 2017, S. 2470 Steuerberaterhaftung: Zu den Pflichten eines Steuerberaters im Selbstanzeigemandat – zugleich Besprechung des Urteils des OLG Nürnberg vom 24.02.2017, Az.: 5 U 1687/16, DER BETRIEB 2017, S. 2793 Anwaltshaftung: Zu Warn- und Hinweispflichten eines Rechtsanwalts außerhalb des ihm erteilten Mandats – zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 21.06.2018, Az.: IX ZR 80/17, DER BETRIEB 2018, S. 2361 Steuerberaterhaftung: Für den Beginn der Verjährung erforderliche Kenntnis des Mandanten i.S.v. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, - zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 25.10.2018, Az.: IX ZR 168/16, DER BETRIEB 2019, S. 119 Anwaltshaftung: Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung von Mandantenangaben bezüglich sogenannter Rechtstatsachen - zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 14.02.2019, IX ZR 149/16, DER BETRIEB 2019, S 834 Anwaltshaftung: Pflicht des Rechtsanwalts auf die Notwendigkeit steuerlicher Beratung hinzuweisen - zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 09.01.2020, IX ZR 61/19, DER BETRIEB 2020, S.1672 Steuerberaterhaftung: Dem geschädigten Mandanten fällt kein Mitverschulden zur Last, wenn er eine Verfahrenseinstellung nach § 153 a StPO akzeptiert und nicht um einen Freispruch kämpft - zugleich Anmerkung zu OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.03.2022, 3 U 11/20, Strafverteidiger Forum 2022, S. 215 Rechtsanwaltshaftung: Zur Haftung des Mandantengelder veruntreuenden Rechtsanwalts, Anmerkung zu OLG München, Hinweisbeschluss vom 05.04.2023, 15 U 6218/22, Anwaltsblatt 10/23